“Demokratie
braucht
politische Bildung”

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Berliner U-Bahnhof Westhafen
Foto: Molgreen; bearbeitet von AdB
6.12. 2023

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde vor 75 Jahren verabschiedet

Am 10. Dezember 2023 jährt sich die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) zum 75. Mal. Dies ist ein Grund zum Feiern, aber auch zum Innehalten und zur kritischen Reflexion: Welche Bedeutung hat die Allgemeine Erklärung heute? Für wen hat sie Gültigkeit und wo stößt sie an ihre Grenzen?

 

Im Artikel 1 heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ – Wie ist es um diesen und alle weiteren 29 Artikel in Zeiten multipler Krisen bestellt?

 

Als die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung am 10. Dezember 1948 in Paris verabschiedete, geschah das unter dem Eindruck der furchtbaren Erfahrungen des Holocausts und des Zweiten Weltkriegs. Mit der Verabschiedung der Erklärung war der tiefe Wunsch der beteiligten Staats- und Regierungschefs verbunden, dafür zu sorgen, dass sich die Geschichte nicht wiederholt, dass Menschenrechte, Freiheit und Frieden für alle gelten sollen. Ist dieser Wunsch zu utopisch gewesen?

 

Auch wenn viele nationale wie internationale Verhandlungen, Gesetze und Verträge auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte basieren und diese gemeinsam mit dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPP, 1966) und dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR, 1966) die Internationale Menschenrechtscharta bilden, auf die immer wieder rekurriert wird, heißt das nicht, dass alle Menschenrechte umgesetzt sind. In Kriegen, Konflikten und gewaltvollen Umgebungen, durch Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung, aber auch durch die Auswirkungen der Klimakrise, durch Armut und eingeschränkte Meinungsfreiheit werden Menschenrechte vielerorts mit Füßen getreten.

 

Politische Bildner*innen können keine Kriege beenden und keine Armut beseitigen. Sie können aber immer wieder auf den Wert und die Bedeutung sowie auch auf die Anpassungsnotwendigkeit der Menschenrechte hinweisen. Politische Bildung kann – insbesondere auch in internationalen Begegnungen – Diskursräume eröffnen, in denen aktuelle Herausforderungen in Verbindung mit der Umsetzung der Menschenrechte diskutiert werden (vgl. die Artikel auf den Seiten der Friedrich-Ebert-Stiftung; zum internationalen Bereich den Beitrag von Georg Pirker in der AB 3/2022).

 

Für den AdB und seine Mitgliedseinrichtungen sind die Menschenrechte auch in Zukunft ein zentraler Bezugspunkt ihrer Bildungsarbeit.

 

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Urheber: Molgreen; bearbeitet von AdB

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