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Fortbestand der Bildungsstätte Schloss Aspenstein in Kochel am See ist gefährdet

Der Fortbestand der Bildungsstätte Schloss Aspenstein in Kochel am See ist gefährdet. Die SPD-nahe Bildungseinrichtung erhält künftig im Vergleich zu 2017 insgesamt 450.000 Euro weniger Zuschüsse – zu wenig, um den Betrieb und den Unterhalt des Hauses aufrechtzuerhalten. Nach den für die SPD verlustreichen Ergebnissen bei der Landtagswahl in Bayern und bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr hatte die Georg-von-Vollmar-Akademie als Trägerin der Bildungsstätte im November 2018 angekündigt, das Haus zum Jahresanfang 2019 zu schließen. Anfang Dezember erklärte die Akademievorsitzende Carmen König-Rothemund, dass der Betrieb vorläufig für das erste Halbjahr 2019 gesichert sei. Wie es langfristig weitergeht, sei jedoch noch unklar. Bis Ende Januar 2019 soll ein Gutachten erstellt werden, um den Wert der Immobilie zu ermitteln. Die Suche nach Interessenten laufe. Für die Vollmar-Akademie und ihre rund 15 Mitarbeitenden gebe es eine "gute Perspektive".

 

Die drohende Schließung der seit 70 Jahren ansässigen Einrichtung löste bei den Mitarbeitenden und vielen Bürgern des Ortes Bestürzung aus. Der SPD-Kreisverband Bad Tölz-Wolfratshausen forderte vom Landesvorstand ein neues Konzept, um die Einrichtung in Kochel zu erhalten. Dem Antrag wurde inzwischen vom Bezirksvorstand zugestimmt. Das Konzept soll beim Landesparteitag Ende Januar 2019 vorgestellt werden. Wichtiger Baustein eines neuen Konzepts sei eine Erhöhung der Bettenkapazitäten. Derzeit stehen 23 Einzel- und 18 Doppelzimmer zur Verfügung – zu wenig, um das Haus wirtschaftlich zu führen. Auch das Bildungsangebot müsse überprüft werden. In dem neuen Konzept sollen staatliche Zuschüsse, Beiträge der Fördermitglieder, Spenden und etwaige Mittel von Institutionen wie der Bundeszentrale für politische Bildung zusammengeführt werden. Dass die Vollmar-Akademie ein Ort der politischen Bildung bleiben soll, ist unumstritten.

 

Quellen: Münchener Merkur vom 09.11.2018, Süddeutsche Zeitung vom 18.11.2018 und vom 05.12.2018