Sächsischer Landtag beschließt Qualifizierungszeit. AdB begrüßt die Entscheidung, die auch der politischen Bildung zugutekommt
Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Einführung einer Qualifizierungszeit beschlossen und gibt den Beschäftigten damit ab 1. Januar 2027 das Recht auf Freistellung für Weiterbildung. Zwar ist die bezahlte Qualifizierungszeit auf drei Tage begrenzt, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den der AdB sehr begrüßt!
Sachsen gehörte zusammen mit Bayern zu den Bundesländern, die bisher keine Bildungszeit für Berufstätige ermöglichten. Dass sich das nun ändern wird, ist eine ausgesprochen erfreuliche Nachricht, auch wenn in anderen Bundesländern jährlich fünf Tage Standard sind.
Der Beschluss von Anfang Februar 2026 setzt den Koalitionsvertrag von CDU und SPD um und ist das Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen Engagements. Der Ausgangspunkt für das Gesetz war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, den ein Bündnis unter Federführung des Deutschen Gewerkschaftsbunds auf den Weg gebracht hat und den mehr als 55.600 Unterstützer*innen unterzeichnet haben.
Dass sich Wirtschaftsverbände und Kommunen bis zuletzt gegen die Qualifizierungszeit gestellt haben, ist angesichts der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, der Angriffe auf die Demokratie und der Verunsicherung der Menschen nicht verständlich.
Aus Sicht der politischen Bildung ist Bildungszeit ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Demokratie. Sie schafft ein geschütztes und zugleich öffentliches Forum zur Diskussion aktueller gesellschafspolitischer Kontroversen. Sie greift Fragen auf, die die Menschen bewegen, Fragen zur Entwicklung der Demokratie, zur Digitalisierung, zur Zukunft der Arbeit oder zur politischen Mitwirkung. All dies braucht Zeit, um mit Abstand vom Alltag bearbeitet werden zu können. Interessierte, informierte und überzeugte Demokrat*innen müssen auch im Interesse von Wirtschaftsverbänden und Kommunen sein.
Die Geschäftsführerin des AdB, Ina Bielenberg, bringt es auf den Punkt: „Endlich! Was für ein schöner Erfolg! Mit der Einführung der Qualifizierungszeit haben alle Menschen in Sachsen einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr. Und ganz besonders wichtig: Neben der beruflichen Bildung und der Qualifizierung für das Ehrenamt ist auch die politische Bildung im Gesetz klar geregelt. Liebe Bewohner*innen in Sachsen: Die Träger und Einrichtungen der politischen Bildung freuen sich auf Euch!“
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