
AdB-Regiestelle für alle Träger und Einrichtungen im Handlungsfeld Politische Jugendbildung
Das Sonderprogramm "Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" wird bis Ende 2021 fortgeführt. Bis zum 26. September 2021 können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Finanzhilfe beantragen. Detaillierte Informationen dazu hat das BMFSFJ am 25. August 2021 in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Richtlinien sehen vor, dass insgesamt elf Verbände der Kinder- und Jugendarbeit als Regiestelle/Zentralstelle für das Programm fungieren.
Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten AdB stellt eine dieser Zentralstellen, und zwar für alle Träger und Einrichtungen im Handlungsfeld Politische Jugendbildung.
Information für Antragsteller*innen
Für alle Antragsteller*innen sind folgende grundlegende Information wichtig:
- Das Programm richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsbetrieb.
- Der AdB ist ausschließlich für Anträge aus dem Handlungsfeld Politische Jugendbildung zuständig.
Folgende weitere Zentralstellen sind für die anderen Handlungsfelder zuständig:
- das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) Hauptverband e. V. für Jugendherbergen
- der Verband der Kolpinghäuser e.V. (VKH) für Familienferienstätten
- der Landesverband KiEZe Sachsen e.V. für Kindererholungszentren
- die Naturfreundejugend Deutschland e.V. für Naturfreundehäuser
- der Deutsche Bundesjugendring e.V. (DBJR) für die Einrichtungen der nicht-konfessionellen Mitgliedsverbände, seiner Anschlussverbände sowie weiterer Jugendverbände
- die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) für Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
- die Deutsche Sportjugend (dsj) für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport
- der Verband Deutscher Schullandheime (VDS) für Schullandheime innerhalb und außerhalb des Verbandes
- die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend e.V. (aej) als Zentralstelle der evangelischen Jugendverbandsarbeit
- das Jugendhaus Düsseldorf e.V. als Zentralstelle der katholischen Jugendverbandsarbeit
Bitte beachten Sie: Ein Antrag kann nur bei einer Zentralstelle eingereicht werden!
Welche Aufgaben übernimmt der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten in diesem Verfahren?
- Beratung aller Träger und Einrichtungen des Handlungsfelds Politische Jugendbildung bei der Beantragung und Abwicklung
- Entgegennahme und Prüfung der Anträge und Weiterleitung an das BMFSFJ
- Auszahlung der Hilfen
- Entgegennahme und Prüfung der Verwendungsnachweise sowie deren Weiterleitung an das BMFSFJ
Was bzw. in welcher Höhe kann beantragt werden?
Als sogenannte "Billigkeitsleistung" wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses bis maximal 600,00 Euro pro Bett gewährt. Es besteht die Möglichkeit auf der Grundlage der Kleinbeihilfen- bzw. der Fixkostenzuschussregelung zu beantragen. Dies ist wichtig zu beachten, sofern die Einrichtung bereits Hilfen erhält und Höchstsätze bereits ausgeschöpft sind.
Wie sieht der Zeitplan für die Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung aus?
- Bis 26. September 2021: Einreichung der Anträge
- Bis 24. Oktober 2021: Prüfung der Förderberechtigung durch den AdB
- Bis Mitte November 2021: Prüfung und Bewilligung durch das BMFSFJ
- Ende November/Anfang Dezember 2021: Auszahlung der Hilfen durch den AdB
- Bis Ende März 2022: Einreichung der Verwendungsnachweise beim AdB
Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist sowohl als PDF (bitte unbedingt die einzelnen PDF Dokumente benennen!) als auch postalisch einzureichen. Die Formblätter müssen bei beiden Ausführungen von der bzw. den berechtigte/n Person/en unterzeichnet sein. Der Jahresabschluss/Susa/BWA muss nur in elektronischer Form eingereicht werden.
Wo gibt es weitere Informationen und die Antragsunterlagen?
Umfassende Informationen und Antworten auf alle Fragen (FAQ) stellt das Bundesminsterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf dieser Übersichtsseite zum Programm bereit.
Download der Richtlinie des Programms und aller Formulare zur Antragstellung:
- Zur Downloadseite des BMFSFJ mit der jeweils aktuellen Fassung der Förderrichtlinie
- Download der Formblätter zur Antragstellung (XLSX, 84 KB)
Wer hilft mir weiter?
Unsere Regiestelle unterstützt Sie gerne bei der Beantragung. Einrichtungen der politischen Bildung mit Übernachtungsbetrieb wenden sich bitte für Fragen und Beratung an:
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB)
Lydia Birkeneder
AdB-Regiestelle im "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"
Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"
Tel: +49 (0)30 400401-29
Email: birkeneder@adb.de bzw. regiestelle@adb.de