“Demokratie
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politische Bildung”

Organisationsformen und Steuerpflichten für Bildungseinrichtungen

AdB-Fachtagung "Organisationsformen und Steuerpflichten für Bildungseinrichtungen"
4.10. 2013

Erfolgreiche AdB-Fachtagung in Hamburg

Im Rahmen der Sitzung der Kommission Verwaltung und Finanzen fand vom 18. bis 19. September 2013 die Fachtagung „e.V.? gGmbH? Stiftung? oder was? - Organisationsformen und Steuerpflichten für Bildungseinrichtungen“ statt. Insgesamt 30 Teilnehmende aus verschiedenen Bildungseinrichtungen waren der Einladung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten ins Haus Rissen nach Hamburg gefolgt.

 

Die Referent/-innen Dr. Torsten Glockemann, Anja Knoop und Dr. Jörg Verstl von der Hamburger Sozietät „ASG/Asche Stein Glockemann Verstl Wiezoreck“ führten kompetent durch die Fachtagung. Nach einer kurzen Darstellung der möglichen Rechtsformen von Bildungseinrichtungen und deren Besteuerung folgten Informationen zur Gemeinnützigkeit.

 

„Jede Körperschaft kann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt sind.“ So lautet der Grundsatz des Gemeinnützigkeitsrechts. Diese Aussage wurde anhand abgabenrechtlicher Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit - die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke, die Selbstlosigkeit, die Ausschließlichkeit und die Unmittelbarkeit - erläutert und mit Beispielen zur zeitnahen Mittelverwendung und Rücklagenbildung unterlegt. Die vier Sphären einer gemeinnützigen Körperschaft - ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - wurden anhand von praxisnahen Beispielen erklärt. Zum Abschluss des ersten Tages zeigten die Referentinnen und Referenten Möglichkeiten und Grenzen von Umstrukturierungen zur Kostenverlagerungen und Kosteneinsparung auf, erörterten die Möglichkeit der Kostenreduzierung durch Kooperationen und wiesen auf die wichtigsten Änderungen im Ehrenamtsstärkungsgesetz hin.
 

Der zweite Tag war der Umsatzbesteuerung von Bildungseinrichtungen gewidmet. Nach Erläuterung der Grundsätze im Umsatzsteuergesetz konnten die Teilnehmenden anhand von Fallbeispielen Kenntnisse zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Teilnahmegebühren, Unterkunft und Verpflegung erarbeiten und lernten Gestaltungsmöglichkeiten durch Vorsteuerabzug kennen. Mit Ausführungen zum Zusammenspiel von EU-Normen und nationalem Recht und einem Ausblick auf aktuelle Trends in der Gesetzgebung und Rechtsprechung endete die informative Tagung.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich hoch zufrieden und selbst die in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten versierten Einrichtungsleiterinnen und -leiter gaben an, viel gelernt und neue Kenntnisse gewonnen zu haben.

 

Foto: Gerhard Frassa/www.pixelio.de