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Keine Rückkehr zur Extremismusklausel: AfD scheitert mit Forderung zur Wiedereinführung

Die AfD ist mit ihrer Forderung zur Wiedereinführung der sogenannten "Extremismus- bzw. Demokratieklausel" bei der Vergabe von Fördergeldern an Vereine, Organisationen und Projekte zur Bekämpfung von politischem oder religiösem Extremismus gescheitert. Das meldete der Deutsche Bundestag am 13. Februar 2019. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (19/592 - pdf) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

 

Die AfD-Fraktion argumentierte, staatliche Fördermittel dürften nur dann vergeben werden, wenn die beantragenden Vereine, Initiativen und Projekte sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands bekennen. Zudem sollen die Empfänger der Förderung versichern, dass sie nicht mit Gruppierungen zusammenarbeiten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die AfD erinnerte daran, dass die Demokratieklausel 2011 von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden war und dass die Unionsfraktion dies jahrelang unterstützt habe.

 

Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU wiesen darauf hin, dass die Extremismusklausel aus pragmatischen Gründen 2014 von der Koalition wieder abgeschafft worden sei, weil sie sich nicht bewährt habe. Es sei kontraproduktiv, die Vertreter der Zivilgesellschaft unter einen Generalverdacht zu stellen. Deshalb sei die Unterzeichnung der Klausel von etlichen Vereinen und Initiativen abgelehnt worden. Dies habe aber nichts damit zu tun, dass sie sich nicht zur Demokratie bekennen würden. Dieser Argumentation schlossen sich auch die anderen Fraktionen an. Echte Extremisten würden sich zudem auch nicht durch die Unterzeichnung einer solchen Klausel abschrecken lassen, hieß es aus der FDP-Fraktion. Das Engagement der Zivilgesellschaft gegen Extremismus müsse durch den Staat unterstützt und nicht behindert werden. Vertreter der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen hielten der AfD vor, sie sei doch selbst zu einem "Prüffall" für den Verfassungsschutz wegen rechtsextremistischer Tendenzen und personeller Überschneidungen mit der rechtsextremen Szene geworden. Es ginge der AfD eher darum, der Bekämpfung und der Prävention von Rechtsextremismus Steine in den Weg legen zu wollen. Zudem sei die Klausel nicht nötig, da die geförderten Vereine und Initiativen bereits heute bei der Vergabe von Fördermitteln auf grundgesetzkonformes Handeln hingewiesen werden. Auch könnten bereits bewilligte Mittel bei Verstößen zurückgefordert werden.

 

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 161 am 13. Februar 2019