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Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie beschlossen

Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie beschlossen. Es soll den Staat in die Lage versetzen, die freiheitliche demokratische Grundordnung vor Angriffen von innen und außen zukünftig noch besser schützen zu können. Außerdem soll das Gesetz verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Fördertätigkeit des Bundes in diesem Bereich schaffen. Die beschlossenen Eckpunkte sind ein zentraler Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung damit ein Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus um. Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium beabsichtigen, die Eckpunkte in einem Artikelgesetz zusammenhängend zu regeln.

 

Durch das Gesetz zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie soll die Zuständigkeit auf eine stabile rechtliche Grundlage gestellt werden. Dadurch sollen eigene Maßnahmen des Bundes sowie die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements dauerhaft und sicher möglich werden. Um mehr Planungssicherheit für die potenziellen Zuwendungsempfänger zu erreichen, sollen mit dem Gesetz künftig auch längerfristig angelegte überregionale Maßnahmen mit gesamtstaatlicher Bedeutung grundsätzlich förderfähig sein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die bereits aufgebauten und bewährten Strukturen vor Ort aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können.

 

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) weist in seinem Juni-Newsletter darauf hin, dass das Eckpunktepapier u.a. eine vollständige Rückkehr der sogenannten Extremismusklausel enthält, die erst vor ein paar Jahren nach zähem Ringen abgeschafft worden war. Irritierend sei zudem, dass zwar dem islamistischen Extremismus ein eigener Abschnitt gewidmet wird, das Wort Rechtsextremismus in den Eckpunkten aber nicht verwendet wird, obwohl es sich um ein Vorhaben aus dem Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus handelt. Jenseits des islamistischen Extremismus gibt es nach dem Papier nur Extremismus allgemein (Linksextremismus = Rechtsextremismus).

 

Auch die Amadeu Antonio Stiftung kritisiert die Pflicht für Projekte, sich bei Antragstellung zur freiheitlich demokratische Grundordnung zu bekennen. Das sei die Rückkehr der Misstrauenskultur gegenüber Demokratieprojekten, erklärte Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Stiftung.

 

Dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September in Kraft treten wird, ist aufgrund des knappen Zeitplans eher unwahrscheinlich.

 

Mit der Verabschiedung des Eckpunktepapiers hat das Bundeskabinett am 12. Mai auch den "Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus" beschlossen, der über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges informiert.

 

Quellen: Meldung des BMFSFJ zum Eckpunktepapier vom 12. Mai 2021; BBE-Newsletter Nr. 11 vom 3. Juni 2021