“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit

Hier der Schwimmende Seminarraum des Jugendbildungszentrums Blossin e. V.
Foto: AdB
28.08. 2020

AdB ist Regiestelle für alle Träger und Einrichtungen im Handlungsfeld Politische Jugendbildung

Das „Corona-Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit, langfristiger internationaler Jugendaustausch“ des Bundes ist gestartet! Ab dem 1. September 2020 können diese Hilfen beantragt werden. Der AdB ist Regiestelle/Zentralstelle für alle Träger aus dem Handlungsfeld der Politischen Jugendbildung.

 

Vorstand und Geschäftsstelle des AdB haben sich in den letzten Monaten im Verbund mit den anderen Verbänden und in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ dafür stark gemacht, dass nicht nur Wirtschaftsbetriebe, sondern auch die Einrichtungen der politischen Bildung in Corona-Zeiten vom Bund unterstützt werden. Der AdB hofft, dass mit diesem Programm eine gute Hilfestellung und Unterstützung in der aktuellen Situation gefunden werden konnte, auch wenn nicht alle Träger an diesem Programm partizipieren können und diese Hilfe nicht alle finanziellen Lücken schließen wird.

 

Die wichtigsten Informationen zum Programm sowie weiterführende Informationen und Ansprechpartner:

Um was geht es genau?

Der Deutsche Bundestag hat für das Haushaltsjahr 2020 „Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ beschlossen, um Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung/Jugendarbeit in der Corona-Krise zu unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat dafür Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien sehen vor, dass insgesamt acht Verbände der Kinder- und Jugendarbeit als Regiestelle/Zentralstelle für das Programm fungieren. Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten stellt eine dieser Regiestellen/Zentralstellen, und zwar für alle Träger und Einrichtungen im Handlungsfeld Politische Jugendbildung.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Das Programm richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsbetrieb. Beim AdB können demnach Bildungsstätten einen Antrag stellen, die in der Politischen Jugendbildung tätig sind. Jede Einrichtung muss sich einer Zentralstelle zuordnen, ein Antrag kann nur bei einer Zentralstelle eingereicht werden.

 

Welchen Aufgaben hat der AdB als Zentralstelle für das Programm?

Der AdB

  • berät alle Träger und Einrichtungen des Handlungsfelds politische Jugendbildung bei der Beantragung und Abwicklung,
  • nimmt die Anträge entgegen, prüft sie und leitet sie weiter an das BMFSFJ,
  • zahlt die Hilfen aus und
  • nimmt die Verwendungsnachweise entgegen, prüft sie und leitet sie weiter an das BMFSFJ.

 

Was bzw. in welcher Höhe kann beantragt werden?

Als sogenannte „Billigkeitsleistung“ wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses, maximal 400,00 Euro pro Bett gewährt.

 

Wie sind die Fristen?

  • Bis 30. September 2020: Einreichung der Anträge
  • Im Oktober 2020: Prüfung der Förderberechtigung
  • Im November 2020: Prüfung und Bewilligung durch das BMFSFJ
  • November/Dezember 2020: Auszahlung der Hilfen
  • Januar bis Februar 2021: Einreichung der Verwendungsnachweise
  • Im März 2021: Prüfung der Verwendungsnachweise

 

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf der AdB-Homepage wurden alle Informationen zusammengestellt. Hier finden Sie auch die Richtlinien, die Formblätter für die Antragstellung sowie FAQ, die viele Fragen rund um dieses Sonderprogramm beantworten: www.adb.de/regiestelle

 

Wer ist im AdB zuständig?

Büro der Regiestelle:
Henrietta Clasen
Telefon 030 40040120
regiestelle@adb.de