“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit

Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit
Foto: AdB
2.11. 2021

Gemeinsame Forderung von sieben zentralen Trägern der Jugendarbeit

Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten hat gemeinsam mit sechs weiteren zentralen Trägern der Jugendarbeit einen Digitalpakt für Kinder- und Jugendarbeit gefordert. Es geht dabei um eine Digitalisierungsstrategie, eine Ausstattungsoffensive, um Förderprogramme zur flächendeckenden Praxisentwicklung sowie um eine Fortbildungsoffensive für haupt- und ehrenamtliche Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Digitalität prägt die Gesellschaft und damit auch Lebenswelten junger Menschen entscheidend. Sie verändert zunehmend die Praxis, das Portfolio und die Arbeitsabläufe der Kinder- und Jugendarbeit und erfordert, deren Aufgaben weiterzuentwickeln.

 

Die Covid-19-Pandemie hat zudem als Katalysator gewirkt und das Digitalisierungstempo erhöht. Die Kinder- und Jugendarbeit konnte dabei vielerorts zeigen, dass sie sehr lösungsorientiert und flexibel mit geänderten und neuen Anforderungen umgehen kann. Zugleich wurde deutlich, dass die Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit in der Breite den fachlichen, ethischen, technischen und rechtlichen Herausforderungen der Digitalität aktuell nur unzureichend begegnen können. Es fehlt an einer modernen digitalen Infrastruktur, an Unterstützung und Wissen sowie an Erfahrungstransfer.

 

Das Ziel von Jugendarbeit ist, Kindern und Jugendlichen Raum für Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit zu schaffen, mit ihnen gemeinsam gesellschaftliche Entwicklungen zu gestalten und Chancen zur Entfaltung zu öffnen – gerade in einem Transformationsprozess wie der Digitalisierung. Für eine gelingende, positive digitale Transformation der jugendlichen Lebenswelten braucht es deswegen die Potenziale der Kinder und Jugendarbeit. Damit die Kinderrechte gewahrt und die im SGB VIII verankerten Prinzipien auch in analog-digitalen Lebenswelten gesichert und vertreten werden können, bedarf es substanzieller Rahmenbedingungen für eine Digitalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit. Es braucht konkret eine finanzielle Förderung, rechtliche Grundlagen und eine differenzierte Digitalisierungsstrategie, um die digitale und fachliche Infrastruktur in der Kinder- und Jugendarbeit innovativ und nachhaltig auszugestalten - für und mit jungen Menschen.

 

Ein umfassender und durchdachter Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit ist dringend notwendig. Er muss als kinder- und jugendpolitisches Vorhaben verstanden werden, die Träger und Akteur*innen wirksam einbinden und sie darin unterstützen, ihre Orte und Angebote auch im Zuge der Digitalität auszugestalten. Und zwar derart, dass sie

 

  • jungen Menschen Selbstbestimmung/-organisation, Selbstwirksamkeit und Selbstartikulation ermöglichen,
  • soziale, gesellschaftliche und politische Beteiligung, Engagement und Teilhabe fördern,
  • Frei- und Experimentierräume zur Entfaltung ebenso wie Raum zur kritischen Reflexion bieten,
  • Barrierefreiheit und Inklusion, d. h. Zugänge für Kinder und Jugendliche in unterschiedlichsten Lebenssituationen sichern,
  • die Förder-, Beteiligungs- und Schutzrechte aller jungen Menschen umfänglich gewährleisten.

 

Ein Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit muss im Zusammenschluss der unterschiedlichen Trägerbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit entstehen, damit sie gemeinsam ihre Anliegen bündeln und ihre jeweiligen Expertisen einbringen können. Die bundeszentralen Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit leisten gemeinsam Beiträge zur überregionalen fachlichen und fachpolitischen Weiterentwicklung und Innovation. Sie sind als zivilgesellschaftliche Träger/Verbände wichtige Schnittstellen, weil sie zusammen mit ihren Mitgliedern und Netzwerken die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen für neue Angebots- und Arbeitsstrukturen vorantreiben können.

 

Ein Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit steht gleichwertig auf einer Ebene mit einem Digitalpakt Kinder- und Jugendhilfe sowie dem bestehenden Digitalpakt Schule. Dabei müssen Erfahrungen aus dem bestehenden Digitalpakt Schule gezogen werden, um Fehler wie zum Beispiel eine Engführung auf technische Ausstattung, zu vermeiden.

 

Die Forderungen für einen Digitalpakt Jugendarbeit werden formuliert und getragen von:

 

  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)
  • BAG Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e. V. (BAG OKJE)
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
  • Deutscher Bundesjugendring (DBJR)
  • Deutsche Sportjugend im DOSB (dsj)
  • IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. (IJAB)
  • Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

 

Diese bundeszentralen Strukturen sehen sich als Partner für die Entwicklung und Umsetzung eines Digitalpaktes Jugendarbeit.

 

Den Digitalpakt im Wortlaut finden Sie hier.