“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Demokratieprinzip ist konstitutiver Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung: Der AdB ruft zur Stärkung der politischen Bildung auf

18.01. 2017

Das Bundesverfassungsgericht hat verkündet, dass es dem NPD-Verbotsantrag nicht stattgibt. Die Partei vertrete zwar ein auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept, missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar, sie könne aber die Demokratie nicht ernsthaft gefährden, da es ihr an Gewicht fehle, so die Richter.

 

In den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats weisen die Richter darauf hin, dass das Demokratieprinzip konstitutiver Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist. Sie machen deutlich, dass die Möglichkeiten einer gleichberechtigten Teilnahme aller Bürger/-innen am Prozess politischer Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung der Staatsgewalt an das Volk für das demokratische System unverzichtbar sind (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG).

 

Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) sieht sich hier in der Verantwortung und betont vor dem Hintergrund demokratiegefährdender Bewegungen die Notwendigkeit politischer Bildung, damit niemals antidemokratische, verfassungsfeindliche Kräfte in die Lage kommen, auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinzuwirken. Mit dem Jahresthema 2017 „Demokratie in Gefahr? Rechtspopulismus und die Krise der politischen Repräsentation“ und der gleichlautenden Stellungnahme hat der AdB die zentralen Herausforderungen für die politische Bildung benannt: die Bürger/-innen in die Lage zu versetzen, antidemokratische, menschenfeindliche Potenziale rechtspopulistischer Agitation zu erkennen und dagegen vorzugehen, rechtspopulistischer Themensetzung entgegenzutreten, Dialogbereitschaft, Gewaltfreiheit und Anerkennung der Men-schenrechte zu stärken sowie die Menschen zur Partizipation in Politik und Gesellschaft zu befähigen und zu motivieren.

 

Der AdB ruft die demokratischen Träger politischer Bildung, Verbände und zivilgesellschaftlichen Akteure auf, sich diesen Aufgaben gemeinsam zu stellen und unterstreicht die Notwendigkeit einer dafür angemessenen Förderung durch Bund, Länder und Kommunen.