“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Stellungnahme der öffentlich verantworteten Weiterbildung zum Umsatzsteuergesetz 2013 (Bonn)

19.09. 2012

Gemeinsam mit anderen Bundesverbänden der Weiterbildung hat der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) eine Stellungnahme zum Umsatzsteuergesetz 2013 beschlossen. Die Träger weisen in ihrer Stellungnahme auf die geplante Zusammenfassung der zentralen Umsatzsteuer-Befreiungsvorschriften für Bildungsleistungen in einer Norm (§ 4 Nr. 21 UStG) hin sowie auf die gleichzeitige Streichung des bisherigen § 4 Nr. 22a UStG.

Bisher waren Bildungsanbieter wie z.B. Bildungsstätten und Volkhochschulen von der Umsatzsteuer befreit. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen ab dem nächsten Jahr aber nur noch solche Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer entlastet sein, die „spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten“ vermitteln, während Angebote, die der „reinen Freizeitgestaltung“ dienen, von der Steuerbefreiung ausgenommen werden sollen.
Wortlaut der Stellungnahme:

Unterzeichnet ist die „Stellungnahme der öffentlich verantworteten Weiterbildung zum Umsatzsteuergesetz“ von folgenden Organisationen:

  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten,
  • Deutscher Volkshochschulverband,
  • Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben,
  • Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung,
  • Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung,
  • Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum.