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Das Grundgesetz. Einfach erklärt

Die Deutschlandfunk-Nachrichtenredaktion hat den ersten Teil des Grundgesetzes mit den Artikeln 1 bis 19 in einfache Sprache übertragen. Darin sind die Grundrechte festgehalten. "Das Grundgesetz. Einfach erklärt." soll zum 70-jährigen Verfassungsjubiläum einen einfacheren Zugang zu den zentralen Normen des Grundgesetzes ermöglichen. Das Angebot wurde für die Sendung "Nachrichtenleicht – der Wochenrückblick in einfacher Sprache" produziert, wo seit 16. März 2019 an jedem Freitag ab 20.04 Uhr ein Verfassungsartikel in der Sendung vorgestellt wird. Die Beiträge der Reihe sind als Podcast auf der Website www.nachrichtenleicht.de verfügbar.

 

In Artikel 1 heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Übertragung in einfache Sprache soll den Sinngehalt verdeutlichen: "Jeder Mensch ist wertvoll, egal wer er ist. Artikel 1 sagt: Niemand darf die Würde von einem Menschen angreifen. Jeder Mensch hat die gleiche Würde. Egal wer er ist. Jeder Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist. Egal was für ein Mensch er ist. Der Staat muss die Würde von allen Menschen achten und schützen. Die Abgeordneten müssen die Grund-Rechte immer einhalten. Auch die Regierung und die Gerichte müssen die Grund-Rechte immer einhalten."

 

Mit Nachrichtenleicht bietet der Deutschlandfunk Informationen in einfacher Sprache. Das Angebot richtet sich an Menschen, die Schwierigkeiten haben, konventionellen Nachrichtenangeboten zu folgen. Es soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich alle über das aktuelle Geschehen informieren können, relevante Themen kennen und sich eine Meinung bilden können – zum Mitreden oder auch als Grundlage für eine Wahlentscheidung. Das Deutschlandfunk-Angebot soll die Voraussetzungen dafür verbessern, dass möglichst viele Menschen am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.