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Bericht der Bundesregierung zu Extremismusprävention und Demokratieförderung

Das Bundeskabinett hat im Juni 2017 den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Dr. Katarina Barley, vorgelegten „Bericht über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention“ beschlossen. Der Bericht zeigt, wie sich die Arbeit auf dem Gebiet der Extremismusprävention im Laufe der Legislaturperiode entwickelt hat, und beschreibt die abgeschlossenen und laufenden Förderprogramme unterschiedlicher Ressorts der Bundesregierung. Deutlich wird, wie wichtig neben der Arbeit von Polizei und Justiz die Prävention gegen alle Formen des Extremismus geworden ist.

Viele Initiativen und Vereine in Deutschland setzen sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit ein. Die Bundesregierung unterstützt dieses zivile Engagement schon seit Jahren. In dieser Legislaturperiode hat sie die dafür zur Verfügung stehenden Gelder verdreifacht.

Die zwei darauf spezialisierten Programme „Demokratie leben!“ (BMFSFJ) und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (BMI) haben zwar zahlreiche Berührungspunkte, könnten aber laut Bericht inhaltlich noch besser verzahnt werden.

Die Bundesregierung bekräftigt in ihrem Bericht, dass sie Extremismusprävention und Demokratieförderung längerfristig und nachhaltig stärken will. Einige Erfolge auf dem Weg dahin wurden in dieser Legislaturperiode bereits erzielt, z. B. die im Sommer 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“, die Verdreifachung der für die Unterstützung der Zivilgesellschaft bereit gestellten Haushaltsmittel sowie 100 Millionen Euro für das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Terrorismus ab dem Jahr 2018.

Der Bericht stellt klar, dass sicherheitsbehördliche Maßnahmen und Prävention Hand in Hand gehen müssen, und macht Vorschläge, wie man die Programme künftig weiterentwickeln kann. Zu den Handlungsempfehlungen zählen unter anderem:

  • weiterhin modellhafte Förderung zur Entwicklung neuer, innovativer präventiv-pädagogischer Ansätze, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können
  • Aufbau eines nationalen Präventionsprogrammes gegen islamistischen Terrorismus. Im Entwurf des Bundeshaushaltes für 2018 sind dafür 100 Millionen Euro vorgesehen.
  • Ausbau der Prävention im Netz
  • Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug: Hier soll die bereits bestehende Förderung von Modellprojekten in allen Bundesländern weiter ausgebaut werden.
  • Weiterer Ausbau der Forschung in diesen Bereichen
  • Vertiefung des Dialoges auch auf europäischer Ebene