“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Asylrecht und politische Bildung

Foto: AdB
30.06. 2017

Gelungene Fortbildung zur rechtlichen Lage geflüchteter Menschen und deren Bedeutung für die Bildungsarbeit

Geflüchtete Menschen willkommen zu heißen, Wissen über gesellschaftliches Zusammenleben und politische Strukturen zu vermitteln, Orientierung zu ermöglichen und zur demokratischen Teilhabe zu empowern ist eine Aufgabe politischer Bildung. Viele Bildungsstätten, Vereine und Initiativen haben in den letzten Jahren Angebote mit dieser Zielstellung entwickelt und durchgeführt, zahlreiche Geflüchtete konnten erreicht werden.

 

Trägerübergreifend tauchten dabei immer wieder Fragen hinsichtlich des rechtlichen Status geflüchteter Menschen auf verbunden mit der Unsicherheit, welche Auswirkungen die rechtliche Situation auf die politische Bildungsarbeit hat oder haben könnten. Dürfen Geflüchtete an Exkursionen teilnehmen? Ist ihr Einsatz als Teamer-/in möglich? Wie motiviert sind Teilnehmende, wenn ihre Zukunftsperspektiven ungewiss sind?

 

Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden, veranstaltete der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) in Kooperation mit dem Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit (IDA) eine eintägige Fortbildung in Berlin. „Was ist möglich, was geht nicht? Die rechtliche Lage geflüchteter Menschen und deren Bedeutung für die politische Bildungsarbeit“ war die Veranstaltung betitelt, die insgesamt 23 Teilnehmende aus unterschiedlichen Bereichen der (politischen) Bildungsarbeit zusammenbrachte. Sebastian Rose, Mitarbeiter des Flüchtlingsrats Niedersachsen, war Hauptreferent und informierte ausführlich über gesetzliche Grundlagen und den Ablauf des Asylverfahrens. Er machte deutlich, dass es auf die drängenden Fragen der Bildnerinnen und Bildner leider weder einfache noch pauschale Antworten geben kann, da die Beurteilung „Was ist möglich, was geht nicht?“ immer abhängig ist vom Einzelfall. So ist es z. B. ausschlaggebend, an welcher Stelle im Asylverfahren sich ein Mensch befindet (Erstaufnahme, Anhörung, Anerkennung, Klage etc.), aus welchem Land der/die Geflüchtete gekommen ist (z. B. Syrien, Marokko, Palästina, Kosovo mit je unterschiedlichem Status) und in welchem Bundesland er/sie lebt. Nicht zuletzt sind die bundesgesetzlichen Veränderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zu beachten, seit 2014 gab es mehrmals jährlich größere Veränderungen.

 

Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nicht einheitlich für alle geregelt. So ist eine selbstständige Tätigkeit – um die es sich als freiberuflicher Teamer bzw. Teamerin handeln würde – mit Aufenthaltsgestattung und Duldung generell nicht zulässig. Für Geflüchtete aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gilt ein dauerhaftes Arbeitsverbot.

 

Die Residenzpflicht für Personen mit Aufenthaltsgestattung ist weitgehend abgeschafft, sodass die Teilnahme an einer Maßnahmen in anderen Bundesländer möglich ist, Auslandsreisen hingegen nicht. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von geduldeten Personen ist möglich. Hier gilt, was grundsätzlich für alle Fragen der entscheidende Tipp ist: im Einzelfall die entsprechenden Dokumente vor Beginn der Maßnahme prüfen und sich bei Fragen an die zuständigen Behörden, Ämter und lokalen Flüchtlingsräte zu wenden.

 

Als Teilnehmer der Veranstaltung konnte auch ein junger Syrer begrüßt werden, der vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen ist und die verschiedenen Auswirkungen der rechtlichen Lage in seiner eigenen Familie schildern konnte: der Vater Asylbewerber, der Sohn während seiner Ausbildung geduldet, die jüngere, in Deutschland geborene Schwester von Abschiebung bedroht. Darüber hinaus berichtete er über seine Tätigkeit als Teamer in einer Bildungsstätte.

 

Im weiteren Verlauf des Fortbildungsprogramms wurden staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure auf internationaler Ebene, auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene vorgestellt, die die Arbeit mit geflüchteten Menschen unterstützen. Darüber hinaus gab der Politikwissenschaftler Michel Jungwirth Einblick in die Selbstorganisationen Geflüchteter, die als mögliche Kooperationspartner für Bildungsanbieter in Betracht kommen könnten. Er unterschied dabei zwischen Initiativen, die sich gegründet haben, um politisch aktiv zu sein, Organisationen, die Geflüchtete unterstützen und Beratung anbieten sowie Zusammenschlüsse, die sich der Bildungsarbeit verschrieben haben.

 

Den Schlusspunkt der Veranstaltung bildeten praxisnahe Informationen, Tipps und Hinweise auf Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die politische Arbeit mit geflüchteten Menschen, die auf großes Interesse der Teilnehmenden stießen.

 

Auch wenn die Antwort auf Fragen rund um das Thema Recht nicht gegeben werden konnte, machen die Teilnehmenden in der abschließenden Reflexionsrunde deutlich, dass die Fortbildung aufgrund der vertieften Einblicke in die Rechtssituation, der Informationen und Hinweise, der Praxistipps und nicht zuletzt des Austauschs untereinander erfolgreich und für die eigene Arbeit hilfreich war.

 

Die Fortbildung wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb gefördert.